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Sie wollen an uns Ihr erlegtes Wild vermarkten ?

 

Was wir von Ihnen erwaten

Das erlegte Wild:

1. Muss unverzüglich nach dem Schuss innerhalb von 20 - 40 min hygienisch (d.h mit sauberen desinfizierten Messern/Zange/Säge) aufgebrochen werden. WARUM ? KLICKE HIER 

2. Muss durch eine Kundige Person erlegt worden sein, und zeigte keine Verhaltensstörungen vor dem Schuss sowie keine Auffälligkeiten bei der Organenbeschau.

3. Unterlag keiner Hetzte oder Nachsuche über 50m.

4. Ist nicht weich geschossen, erhielt folglich ein Kammer - ,Träger- oder Hauptschuss.

5. Ist beim Aufbrechen nicht mit Pansen, Urin, Hund oder durch Umwelteinflüsse kontaminiert worden!

6. Wurde bei einer Ansitzjagd oder Pirsch erlegt (kein Drückjagdwild).

7. Ist unverzüglich auf die gesetzlich vorgegebene +7 °C heruntergekühlt worden.

8. Bei Schwarzwild, Dachs, Sumpfbiber ect. Unterlag das Stück bereits den amtlichen Kontrollen:

Trichinenschau sowie Bequarellmessung beim Schwarzwild

9. Ist im unmittelbaren Umkreis von 100 km um Fürstenfeldbruck erlegt worden.

10. Bitte lassen Sie das Schloss zu! Somit bleiben die Keulen unverletzt und mögliche Kontaminationen  (Dreck, Hundespeichel, Urin der Tiere, unhygienische Werkzeuge ect.) werden ausgeschlossen. Falls Sie den After nicht ringeln können geben Sie uns bei der Anlieferung der Ware bescheid.

Gerne können Sie sich selbst überzeugen von Stücken bei denen das Schloss nicht geöffnet- und bei denen es geöffnet worden ist, hier im Extremfall.

NICHTS FÜR SCHWACHE NERVEN !!!

Ihr erlegtes Stück erfüllt alle oben aufgeführten Punkte ?

 

Wir sind auf der Such nach zuverlässigen Lieferanten:

Wildart            Menge

    Gamswild       15-20 Stücke 

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